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Berichtsvorlage

Offenlage des RPR; Anfrage zur Quotierung der Auskiesungsflächen hier: Antwort der Landesplanungsbehörde

13/1324-1 31.01.2019

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Thema Rohstoffgewinnung geantwortet und dabei die Informationen der Landesplanungsbehörde wiedergegeben. Im Zentrum der Anfrage standen Fragen zur möglichen Quotenregelung für Abgrabungsflächen in den Kommunen sowie zur rechtlichen Grundlage für die Sicherung des Bedarfs an Kies und Sand.

Die planerische Sicherung von Bodenschätzen erfolgt durch die Festlegung von Bereichen für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB) in den Regionalplänen. Ziel ist eine ausreichende Versorgung der Wirtschaft und Bevölkerung. Gemäß dem Landesentwicklungsplan müssen diese Flächen für Versorgungszeiträume von mindestens 20 Jahren bei Lockergesteinen – wobei eine Verlängerung auf 25 Jahre vorgesehen ist – und mindestens 35 Jahren bei Festgesteinen festgesetzt werden. Eine verbindliche Quote für einzelne Kommunen sieht der Landesentwicklungsplan nicht vor, da die Regelungen sich auf das jeweilige regionale Planungsgebiet beziehen und die räumliche Verteilung der Lagerstätten ungleichmäßig ist.

Hinsichtlich der Frage nach Rohstoffexporten in andere Länder oder Regionen erläuterte die Verwaltung, dass die Raumordnung die Flächennutzung sichert, jedoch keine Eingriffe in wirtschaftliche Stoffströme vornimmt. Die Bedarfsermittlung basiert auf einem landeseinheitlichen Abgrabungsmonitoring, das den Fortschritt des Abbaus nach Fläche und Volumen erfasst. Dabei werden die geförderten Mengen der Wirtschaft zugrunde gelegt, was auch Exportanteile aus Marktbeziehungen einschließen kann.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 198 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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