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Berichtsvorlage

89. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) im Gebiet der Stadt Kamp-Lintfort; Umwandlung eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) mit zweckgebundener Nutzung „Übertägige Betriebsanlagen und -einrichtungen des Bergbaus“ in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem Gelände des ehemaligen Bergwerks West in Kamp-Lintfort Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW

13/1174 31.07.2018 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Berichtsvorlage 13/1174 behandelt die 89. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) im Gebiet der Stadt Kamp-Lintfort. Gegenstand der Änderung ist die Umwandlung eines Bereichs auf dem Gelände des ehemaligen Bergwerks West. Die betroffene Fläche, die bisher für gewerbliche und industrielle Nutzungen zur Bereitstellung von übertägigen Betriebsanlagen und -einrichtungen des Bergbaus vorgesehen war, soll in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) umgewandelt werden.

Die Verbandsversammlung nimmt dazu das Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis. Dieses Dokument dient der Bekanntmachung der Planänderung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Vorlage wurde bereits in den vorangegangenen Sitzungen des Planungsausschusses sowie des Verbandsausschusses zur Kenntnisnahme vorgelegt.

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