Aufstellungsbeschluss zur 11. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, im Gebiet der Stadt Waltrop – Umwandlung eines Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichs mit den Freiraumfunktionen Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE) und Regionaler Grünzug in einen Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) für zweckgebundene Nutzungen sowie Ergänzung einer textlichen Festlegung zum GIB für zweckgebundene Nutzungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung berät über den Aufstellungsbeschluss zur 11. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, im Gebiet der Stadt Waltrop. Die Vorlage sieht die Umwandlung eines Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichs, der Funktionen zum Schutz der Landschaft, landschaftsorientierte Erholung sowie einen Regionalen Grünzug umfasst, in einen Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) vor.
Die Stadt Waltrop hat diese Änderung bereits im März 2018 beantragt. Zweck der Planänderung ist die Schaffung regionalplanerischer Voraussetzungen für die Verlagerung und Erweiterung eines ortsansässigen Nutzfahrzeugproduzenten. Die Erweiterung soll auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche auf einer ehemaligen Bergehalde im südlichen Stadtgebiet von Waltrop realisiert werden.
Der Beschlussvorschlag beinhaltet zudem die Kenntnisnahme des Berichts der Regionalplanungsbehörde sowie die Anweisung an diese, die 11. Änderung des Regionalplans der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Etwaige Anregungen und Bedenken aus der Erörterung, für die kein Meinungsausgleich erzielt wurde, sollen zurückgewiesen werden. Aus den finanziellen Auswirkungen der Vorlage ergeben sich keine zusätzlichen Anforderungen an den Haushalt.
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