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Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Gesellschaftervereinbarungen 2024

14/1453 · Beschlussvorlage · 01.02.2024 · Verbandsausschuss

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Die Verbandsversammlung soll die Anpassung der Gesellschafterzuschüsse für das Jahr 2024 sowie den Abschluss aktualisierter Gesellschaftervereinbarungen für die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR mbH) beschließen. Der Regionalverband Ruhr (RVR) ist mit 64,14 % an der Gesellschaft beteiligt; weitere Anteile halten unter anderem die Städte Duisburg, Bochube, Witten, Oberhausen, Bottrop, Essen und Gelsenkirchen sowie der Ennepe-Ruhr-Kreis.

Ein langfristiger Vertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren konnte aufgrund von Haushaltsrestriktionen der Mitgesellschafter und Diskussionen über Parkpflegekosten nicht realisiert werden. Daher gelten die neuen Vereinbarungen vorerst nur für das Jahr 2024. Die im Wirtschaftsplan der FMR mbH ausgewiesenen Zuschussbedarfe liegen unter den im RVR-Haushaltsplan 2024 veranschlagten Beträgen. Während für konsumtive Zuschüsse ein Bedarf von rund 3,8 Millionen Euro geplant ist, sieht der Haushaltsansatz des RVR einen höheren Wert von etwa 5 Millionen Euro vor. Bei den investiven Zuschüssen beläuft sich der Plan auf 963.000 Euro gegenüber einem Budget von 1,013 Millionen Euro.

Für die Betriebsstätte Kemnade wurde aufgrund eines Verkaufserlöses aus der Veräußerung des Hauses Herde im Jahr 2023 eine besondere Regelung zur Verteilung der Zuschussverpflichtungen im investiven Bereich getroffen. Die Zahlung der Leistungen erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Mitgesellschafter ihre Anteile entsprechend leisten.

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