Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften Revierpark Gysenberg Herne GmbH ? Änderung des Gesellschaftsvertrages und Abschluss einer Gesellschaftervereinbarung zum 01.01.2021
✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss berät über eine Beschlussvorlage zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der Revierpark Gysenberg Herne GmbH sowie zum Abschluss einer neuen Gesellschaftervereinbarung mit Wirkung zum 1. Januar 2021. Die Vorlage regelt die Höhe und die Modalitäten der Zuschussleistungen durch den Regionalverband Ruhr (RVR) und die Stadt Herne.
Die Anpassungen des Gesellschaftsvertrages, der zuletzt im Jahr 2005 aktualisiert wurde, ergeben sich aus veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen, etwa durch das Kommunalorganisationsgesetz Nordrhein-Westfalen oder EU-Beihilferecht. Neben der Präzisierung von Kompetenzen und Pflichten des Aufsichtsrates, der Gesellschafterversammlung und der Geschäftsführung wird die Anwendung des Public Corporate Governance Kodex des RVR in den Vertrag aufgenommen. Zudem erfordert die Neuorganisation der Gesellschaft – insbesondere die Übernahme der Betriebsführung des LAGO durch die Herner Bädergesellschaft – Anpassungen bei den Zuständigkeiten für die Genehmigung von Betriebsführungsverträgen.
Die neue Gesellschaftervereinbarung soll zudem die Zuschussgewährung an vergleichbare Freizeitgesellschaften vereinheitlichen und die Möglichkeit für zusätzliche Investitionszuschüsse zur Infrastrukturverbesserung schaffen. Der Entwurf wurde zwischen den Beteiligungssteuerungen der Gesellschafter abgestimmt und bereits mit dem zuständigen Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen abgestimmt. Ein abschließender Beschluss durch die Verbandsversammlung ist für den 19. März 2021 vorgesehen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 50103100141
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20210301144132-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20210301113256-1