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Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion Förderfonds Interkultur Ruhr

14/0938-1 · Fraktionsanfrage Antwort · 01.03.2023

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KI-Zusammenfassung

In einer Antwort auf eine Fraktionsanfrage der AfD erläutert der Regionalverband Ruhr die Rahmenbedingungen des Förderfonds Interkultur Ruhr. Die Besetzung der Jury erfolgt durch Abstimmung in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe auf Basis von Vorschlägen, die das Team Interkultur Ruhr mit Netzwerkpartnern erarbeitet hat. Die Auswahlkriterien umfassen unter anderem die Berücksichtigung von Personen mit Migrationsgeschichte und BiPocs sowie eine Vielfalt bei Sprache, Geschlecht, Alter und Wohnort. Ein jährlicher Wechsel von ein bis zwei Mitgliedern soll die Diversität der Jury gewährleisten.

Die Mitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung von 2.500 Euro brutto für die Bewertung von jährlich etwa 75 Anträgen. Die Jury tagt wöchentlich und bearbeitet pro Sitzung zwischen drei und neun Anträge. Eine Vergrößerung der Jury zur Erreichung einer breiteren geografischen Abdeckung wird aufgrund des steigenden Koordinationsaufwands und der Kosten im Verhältnis zum Budget als nicht angemessen bewertet.

Zur regionalen Abdeckung führt die Antwort aus, dass die Anzahl der Anträge maßgeblich von der Dichte an Vereinen und Künstlern in den Städten abhängt. Der Regionalverband pflegt den Austausch mit Kultur Büros und Migrantenorganisationen in kleineren Kommunen. Es ist geplant, Informationsveranstaltungen in öffentlichen Räumen wie Bibliotheken oder Volkshochschulen wieder aufzunehmen, um die Sichtbarkeit des Fonds zu erhöhen.

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