Genehmigung der Festsetzung des Umlagesatzes für das Haushaltsjahr 2022 durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
14/0638 · Berichtsvorlage · 01.06.2022 · Verbandsausschuss
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20220601085306-0
▶ KI-Zusammenfassung
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Umlagesatz des Regionalverbandes Ruhr für das Haushaltsjahr 2022 genehmigt. Mit einem Schreiben vom 30. Mai 2022 bestätigte die Aufsichtsbehörde die Festsetzung eines Satzes von 0,68 Prozent der Bemessungsgrundlagen.
Die entsprechende Haushaltssatzung für das Jahr 2022 war der Aufsichtsbehörde bereits im Februar 2022 angezeigt worden, nachdem sie zuvor in der Verbandsversammlung am 17. Dezember 2021 beschlossen wurde. Die Wirksamkeit der Satzung tritt mit der Bekanntmachung in den Amtsblättern der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster ein.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Berichtsvorlage festgehalten, dass durch die Genehmigung keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel erforderlich ist. Die Maßnahme ist somit haushaltsneutral.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 113 Wörter).