Förderanträge Förderfonds 'Interkultur Ruhr' bis 5.000 € bewilligt durch die Regionaldirektorin
14/0712 · Berichtsvorlage · 01.08.2022
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20220804105714-0
- Anlage 2 als PDF ↗ · 20220804105722-0
▶ KI-Zusammenfassung
Die Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel von Schack hat Förderanträge für den Förderfonds „Interkultur Ruhr“ bewilligt. Die Bewilligungen betreffen Anträge mit einer Fördersumme von jeweils bis zu 5.000 Euro. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt wird diese Entscheidungen in seiner Sitzung am 1. September 2022 zur Kenntnis nehmen.
Die Berichtsvorlage enthält zudem Angaben zu den finanziellen Auswirkungen im Rahmen der Haushaltsplanung. Die Veränderungen beim Personalaufwand resultieren aus dem Auslaufen eines befristeten Arbeitsvertrages zum Ende des Jahres 2023 sowie der geplanten Fortführung durch eine neue Stelle ab dem Jahr 2024. Eine überplanmäßige oder außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln ist für die bewilligten Förderanträge nicht erforderlich, da die finanziellen Auswirkungen im Rahmen der bestehenden Haushaltsplanung berücksichtigt sind.
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