Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2022 - Revierpark Wischlingen GmbH
14/1173 · Beschlussvorlage · 01.08.2023 · Verbandsausschuss
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20230801142836-0
- Anlage 2 als PDF ↗ · 20230801142836-1
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Revierpark Wischlingen GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Verwaltungsrat Entlastung zu erteilen.
Der Prüfbericht der Märkischen Revision GmbH weist darauf hin, dass der Jahresabschluss sowie der Lagebericht nicht innerhalb der vertraglich vorgesehenen Frist von drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres aufgestellt wurden. Dennoch erfolgte am 19. Juni 2023 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk. Es wurden keine Sachverhalte festgestellt, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung oder die wirtschaftlichen Verhältnisse sprechen. Die Gesellschaft hat ihre übertragenen Aufgaben sowie den öffentlichen Zweck erfüllt.
Finanziell weist die Gesellschaft einen bereinigten Jahresfehlbetrag von 515.000 Euro aus, was eine Veränderung gegenüber dem Vorjahresfehlbetrag von 734.300 Euro darstellt. Die Corona-bedingten Mehrbedarfe beliefen sich auf rund 1,1 Millionen Euro. Die Zuschüsse der Gesellschafter in Höhe von etwa 866.300 Euro, wovon der Regionalverband Ruhr (RVR) 433.000 Euro trug, überstiegen den Bedarf um 272.200 Euro. Dieser zu viel gezahlte Betrag wird von der Gesellschaft an die Gesellschafter zurückgezahlt. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 68 Mitarbeiter. Die Vorlage sieht keine Nachveranschlagung von Mitteln vor.
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