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Antrag der AfD-Fraktion zur Drucksache Nr. 14/0701 Zielabweichungsverfahren nach §6 Abs.2 ROG i.V.m. §16 LPIG NRW vom Regionalplan für den Reg.bez. Arnsberg, Teilabschnitt Dortmund, auf dem Gebiet der Stadt Werne, ehem. Zechengelände

14/0742 · Fraktionsantrag · 01.09.2022 · Verbandsversammlung

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Die AfD-Fraktion hat im Regionalverband Ruhr den Fraktionsantrag 14/0742 eingebracht, der ein Zielabweichungsverfahren für den Regionalplan Arnsberg (Teilabschnitt Dortmund) auf einem ehemaligen Zechengelände in der Stadt Werne zum Gegenstand hat. Der Antrag bezieht sich auf die Drucksache 14/0701 und fordert eine erneute Abwägung bestimmter Kriterien im Rahmen des Verfahrens nach §6 Abs.2 ROG i.V.m. §16 LPIG NRW.

Laut dem Antrag wäre für das Zielabweichungsverfahren eine umfassende Prüfung der Zielvorgabe Z 6.6-E des Landesentwicklungsplans (LEP) NRW notwendig gewesen. Dabei müssten insbesondere die unmittelbare Anbindung an allgemeine Siedlungsbereiche, die Umwelt-, Sozial- und Zentrenverträglichkeit sowie eine leistungsfähige, kurzwege Anbindung an einen Verkehrsträger mit hoher Transportfähigkeit untersucht werden. Die AfD-Fraktion betrachtet den bisherigen Verweis auf nachfolgende Planungsebenen als unzureichend und beantragt daher die erneute Prüfung der genannten Sachverhalte.

Aus dem Dokument geht hervor, dass keine finanziellen Auswirkungen oder eine Nachveranschlagung von Mitteln für den Haushalt durch diesen Antrag zu erwarten sind.

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