Änderung der Verbandsordnung und der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die Änderung der Verbandsordnung sowie der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün. Im Rahmen der Beschlussvorlage wird vorgeschlagen, die Verbandsordnung in § 3 Abs. 7 zu verallgemeinern, um eine dauerhafte Anwendbarkeit auch in künftigen Wahlperioden sicherzustellen. Zudem werden aktuelle gesetzliche Änderungen sowie Anpassungen der Entschädigungsverordnung, welche mit Wirkung vom 1. November 2020 in Kraft getreten sind, in die Ordnung eingearbeitet.
Zusätzlich ist eine Anpassung der Betriebssatzung für RVR Ruhr Grün vorgesehen. Hierbei soll die Anzahl der ordentlichen Ausschussmitglieder für die 14. Wahlperiode von derzeit 13 auf 15 Mitglieder erhöht werden. Die finanziellen Auswirkungen dieser Änderungen sind laut den vorliegenden Informationen haushaltsneutral, sodass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 50112100016
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20201203130241-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20201203130244-1
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20201208084604-0