Änderung der Verbandsordnung hier: Erstattungsfähige Fraktionssitzungen; Aufwandsentschädigungen; Vorsitz Wahlprüfungsausschuss; Film- und Tonaufnahmen während der Verbandsversammlung
14/0773-1 · Beschlussvorlage · 01.12.2022 · Verbandsversammlung
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20221206155221-0
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung plant Änderungen der Verbandsordnung des Regionalverbandes Ruhr. Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung betrifft die Zulässigkeit von Bild-, Film- und Tonaufnahmen in öffentlichen Sitzungen. Solange die Ordnung der Sitzung nicht gefährdet wird, sind solche Aufnahmen sowie das Live-Streaming über die Internetseite des RVR möglich. Dabei sollen die Persönlichkeitsrechte der Anwesenden gewahrt bleiben, wobei Ausnahmen für Amtsträger wie die Regionaldirektorin oder Beigeordnete bestehen.
Des Weiteren wird eine Obergrenze für erstattungsfähige Fraktionssitzungen auf 150 Termine pro Kalenderjahr festgelegt. Im Bereich der Aufwandsentschädigungen entfällt für den Vorsitzenden des Wahlprüfungsausschusses die doppelte Vergütung, da dieser Ausschuss nur selten tagt. Gleichzeitig wird die Erstattungsfähigkeit von Kosten für die professionelle Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger während der Mandatsausübung verankert. Zudem wird der Regelstundensatz für Verdienstausfall von 10,00 Euro auf 12,00 Euro angehoben, um ihn an den aktuellen Mindestlohn anzupassen.
Neben diesen inhaltlichen Änderungen sind redaktionelle Anpassungen sowie die Aktualisierung der Anlage zur Verbandsordnung vorgesehen. Die Änderungen treten zum 1. Januar 2023 in Kraft.
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