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Bestellung einer stellvertretenden Schriftführung

14/0483 · Beschlussvorlage · 02.02.2022

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KI-Zusammenfassung

Im Ausschuss für Mobilität des Regionalverbandes Ruhr steht die Bestellung einer stellvertretenden Schriftführung zur Entscheidung an. Laut der Beschlussvorlage mit der Nummer 14/0483 wird vorgeschlagen, Herrn Andreas Martin zum stellvertretenden Schriftführer zu ernennen.

Die Grundlage für diesen Vorschlag ist die Geschäftsordnung der Verbandsversammlung und der Ausschüsse des Regionalverbandes Ruhr. Gemäß § 31 Abs. 3 Satz 1 dieser Ordnung liegt die Zuständigkeit für die Bestellung der Schriftführung beim jeweiligen Fachausschuss. Damit wird die personelle Besetzung der administrativen Unterstützung im Ausschuss geregelt.

Die Vorlage führt zudem aus, dass diese Entscheidung keine finanziellen oder haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Es ist keine Nachveranschlagung von Mitteln oder eine außerplanmäßige Bereitstellung von Budget erforderlich, sodass die Maßnahme als haushaltsneutral eingestuft wird. Weitere Auswirkungen auf den Haushalt oder die Bilanz des Regionalverbandes werden nicht ausgewiesen.

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