Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Gesellschaftsvertrag nach Aufhebung des Betrauungsaktes
14/0829-1 · Beschlussvorlage · 02.02.2023 · Verbandsausschuss
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20230202113431-0
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll Änderungen am Gesellschaftsvertrag der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH beschließen. Diese Anpassungen gehen über die bereits zuvor verabschiedeten Änderungen hinaus, welche aus der Aufhebung des Betreuungsaktes resultierten. Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt, dass die Mitgesellschafter eine gleiche Beschlussfassung vorweisen, die Aufsichtsbehörde eine positive Anzeigenbestätigung erteilt und das Finanzamt eine verbindliche Auskunft gibt.
Die Gesellschaftervertreterin des RVR wird beauftragt, alle für die Änderung des Gesellschaftsvertrages und die Aufhebung des Betreuungsaktes erforderlichen Beschlüsse zu fassen und die notwendigen Unterschriften zu leisten. Sie ist ferner ermächtigt, Änderungen am Vertrag vorzunehmen, sofern diese durch Beanstandungen der Aufsichtsbehörde, geänderte Beschlüsse der Mitgesellschafter oder Auskünfte des Finanzamtes notwendig werden, solange dem Regionalverband dadurch keine finanziellen oder rechtlichen Nachteile entstehen. Derartige Anpassungen sind dem Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Der Entwurf beinhaltet zudem die Korrektur eines Fehlers bei einem Paragrafenbezug. Zudem wird darauf hingewiesen, dass das zuständige Ministerium eine genauere Spezifizierung der geplanten Erweiterung des Tätigkeitsbereichs um die Altenhilfe sowie deren Bezug zum RVR-Gesetz angefordert hat. Die Änderungen sind für den Haushalt des Regionalverbandes ohne Auswirkungen.
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