Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Seegesellschaft Haltern mbH - Jahresabschluss zum 31.12.2022
14/1037 · Beschlussvorlage · 02.05.2023 · Verbandsausschuss
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20230502074341-0
- Anlage 2 als PDF ↗ · 20230502074342-1
▶ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 14/1037 wird die Verbandsversammlung ersucht, den Jahresabschluss der Seegesellschaft Haltern mbH zum 31. Dezember 2020 festzustellen. Der Antrag umfasst zudem die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführung. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPRE Treuhand Vest GmbH hat den Abschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft, wobei keine Beanstandungen hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung festgestellt wurden.
Der Jahresabschluss weist einen Überschuss von 1,7 Tausend Euro aus, nachdem im Vorjahr ein Fehlbetrag von 0,6 Tausend Euro verzeichnet wurde. Der Gewinn soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Durch einen seit April 2020 bestehenden Pachtvertrag mit den Stadtwerken Haltern über die Grundstücke des Seebades und die Gastronomie hat sich die Struktur der Gesellschaft verändert. Die operative Betriebsführung sowie die damit verbundenen wetterabhängigen Risiken und notwendige Investitionen liegen nun bei den Stadtwerken Haltern, wodurch die Seegesellschaft primär als Mantelgesellschaft fungiert.
Die wirtschaftliche Entwicklung führt dazu, dass keine Gesellschafterzuschüsse erforderlich sind. Zudem ergeben sich aus der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt, da keine Nachveranschlagungen notwendig sind. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen.
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