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Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Sonderzuschüsse Corona und Energiekrise

14/0822 · Berichtsvorlage · 02.11.2022

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KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen wurde über die Notwendigkeit von Sonderzuschlässen zur Liquiditätssicherung zweier Freizeitgesellschaften informiert. Für die Freizeitzentrum Xanten GmbH wird ein außerordentlicher Coronazuschuss in Höhe von 260.000 Euro beantragt, wovon der Anteil des Regionalverbands Ruhr (RVR) 130.000 Euro beträgt. Hintergrund ist die Absage des Oktoberfestes 2022, wodurch die für das Jahr geplante Überschussdeckung entfiel. Die Verwendung der Mittel muss im Jahresabschluss 2022 nachgewiesen werden; nicht benötigte Beträge sind an die Gesellschafter zurückzuzahlen.

Zudem besteht bei der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH, konkret für die Betriebsstätte Nienhausen, ein zusätzlicher Finanzbedarf aufgrund gestiegener Energiekosten. Ein vor Beginn des Ukraine-Krieges abgeschlossener Gasliefervertrag führt zu einer höheren Belastung als ursprünglich veranschlagt. Während bereits eine Erhöhung des RVR-Anteils um 221.000 Euro beschlossen wurde, zeigen aktuelle Berechnungen, dass die Mehrbelastung allein im Bereich Gas auf voraussichtlich 886.728 Euro steigen wird, was einem RVR-Anteil von 443.364 Euro entspricht. Hierfür müssen für den RVR zusätzlich 110.500 Euro bereitgestellt werden.

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