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Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion Fragen zum Abgrabungsmonitoring DS 14/0696

14/0815-1 · Fraktionsanfrage Antwort · 02.11.2022 · Verbandsausschuss

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In der Antwort auf eine Fraktionsanfrage der AfD zur Vorlage 14/0815-1 erläutert die Regionaldirektorin Details zum Abgrabungsmonitoring von Lockergesteinen. Das Monitoring erfasst sowohl Rohstoffmengen in den Bereichen für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB) als auch in Genehmigungen außerhalb dieser Flächen. Eine spezifische Aufteilung der Mengen zwischen diesen beiden Kategorien wird durch das Monitoring jedoch nicht ausgewiesen.

Für die Rohstoffgruppe Ton/Schluff liegen derzeit keine Angaben zur Jahresförderung oder zum Versorgungszeitraum vor. Grund hierfür ist die Notwendigkeit, das Monitoring weiterzuentwickeln, um das abbaubare Volumen über den Abbaufortschritt zur Tiefe hin präzise ermitteln zu können. Hierzu wird eine Methode entwickelt, die sich an der für Festgesteine angewandten Verfahren orientiert.

Hinsichtlich der Neuausweisung von BSAB-Flächen im Rahmen des neuen Regionalplans Ruhr stellt die Antwort klar, dass nach dessen Rechtskraft die bestehenden Regionalpläne der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster sowie Teile des Regionalen Flächennutzungsplans der Planungsgemeinschaft der StädteRegion Ruhr abgelöst werden. Gemäß den Vorgaben des Landesentwicklungsplans NRW ist ein Versorgungszeitraum von mindestens 20 Jahren durch die Festlegung von BSAB zu sichern. Die im Monitoring ermittelten Restmengen sollen dabei anteilig in das Mengengerüst des neuen Regionalplans einfließen.

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