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Änderungsverfahren 45 MH des Regionalen Flächennutzungsplans der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr; Einvernehmensherstellung gemäß § 41 (3) LPlG

14/0488 · Beschlussvorlage · 03.02.2022 · Verbandsausschuss

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50302100588
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über das Änderungsverfahren 45 MH des Regionalen Flächennutzungsplans der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr. Gegenstand der Beschlussvorlage 14/0488 ist die Herstellung des Einvernehmens gemäß § 41 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes NRW.

Die Regionaldirektorin hat in einer Stellungnahme vom 9. Februar 2022 mitgeteilt, dass das vorliegende Änderungsverfahren im Einklang mit den Zielen des in Aufstellung befindlichen Regionalplans Ruhr steht. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass sich die Verbandsversammlung der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde anschließt und das erforderliche Einvernehmen zu dem Verfahren erteilt. Die Zustimmung des Regionalverbandes ist für die Durchführung der Änderung durch die Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr gemäß den gesetzlichen Vorgaben notwendig.

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind laut den vorliegenden Unterlagen keine zusätzlichen Mittel oder Nachveranschlagungen im Haushaltsplan erforderlich, sodass das Verfahren haushaltsneutral bleibt.

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