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Fraktionsanfrage Antwort

Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion Förderung Kulturprojekte

14/0173-1 03.05.2021

✦ KI-Zusammenfassung

In der Antwort auf eine Fraktionsanfrage der AfD zur Förderung von Kulturprojekten erläutert die Regionaldirektion des Regionalverbands Ruhr (RVR) die Verfahren und Kriterien für Förderanträge. Informationen über die Möglichkeiten der Regionalen Kulturförderung sowie des Förderfonds Interkultur Ruhr werden über die Internetseiten des RVR sowie über Social-Media-Kanäle wie Facebook, Instagram und Newsletter bereitgestellt.

Die Auswahl der Projekte erfolgt auf Basis der jeweiligen Förderrichtlinien. Beim Förderfonds Interkultur Ruhr übernimmt ein kuratorisches Team die inhaltliche Beurteilung, während die Verwaltung die formale Prüfung durchführt. Bei der Regionalen Kulturförderung prüft die Verwaltung sowohl die formalen als auch die inhaltlichen Aspekte. Die Ergebnisse dieser Prüfungen dienen als Grundlage für Empfehlungen zur Bewilligung oder Ablehnung in Beschlussvorlagen für den Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt (AKSV). Während dem AKSV alle Anträge zur Beschlussfassung vorgelegt werden, erfolgt die Information über Förderanträge des Interkultur-Fonds bis zu einer Höhe von 4.999 Euro nachträglich zur Kenntnisnahme durch die Regionaldirektorin.

Ein erneutes Einreichen von Anträgen ist nach dem Vorliegen von Formfehlern möglich. Die Überprüfung der Projektdurchführung und der Einhaltung von Auflagen erfolgt auf Grundlage des Verwendungsnachweises sowie des jeweiligen Zuwendungsbescheids.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 178 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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