Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Revierpark Wischlingen GmbH - Kündigung des Gesellschaftsvertrages
14/1042 · Beschlussvorlage · 03.05.2023 · Verbandsausschuss
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll über den Fortbestand der Kündigung des Gesellschaftsvertrages der Revierpark Wischlingen GmbH zum 31. Dezember 2023 entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Kündigung aufrechtzuerhalten und die Verwaltung mit der Umsetzung der erforderlichen Schritte zu beauftragen.
Zuvor wurde eine Einbindung der Gesellschaft in die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) geprüft. Die Stadt Dortmund hat jedoch klargestellt, dass keine Integration der RPW in die FMR erfolgen soll. Als einzige mögliche Synergie wird die Übertragung der Finanzbuchhaltung der RPW an die FMR zum 1. Januar 2024 betrachtet, wodurch jährliche Einsparungen von etwa 27.000 Euro möglich wären.
Im Falle einer Aufrechterhaltung der Kündigung wird der RVR ab dem Jahr 2024 keine Regelzuschüsse in Höhe von 478.000 Euro sowie keine Investitionszuschüsse in Höhe von 200.000 Euro mehr bereitstellen. Dies erfordert Abstimmungen mit der Stadt Dortmund über künftige Folgekosten, die Umsetzung bereits beschlossener Investitionsmaßnahmen, wie etwa die Sanierung von Passagen, sowie formelle Aufgaben wie die Neubesetzung des Aufsichtsrats.
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