Sachstandsbericht: 1. Änderung des Regionalplans Ruhr (RP Ruhr) - Festlegungen zum Ausbau der Windenergie
14/1564 · Berichtsvorlage · 03.05.2024
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Die Regionalplanungsbehörde bereitet die erste Änderung des Regionalplans Ruhr (RP Ruhr) vor, um verbindliche Festlegungen zum Ausbau der Windenergie zu treffen. Grundlage für dieses Vorhaben ist ein Beschluss der Verbandsversammlung vom 10. November 2023, mit dem die Vorbereitung der Flächenfestlegung für Windenergiebereiche beauftragt wurde.
Der vorliegende Sachstandsbericht dient der Information des Planungsausschusses im Rahmen der Sitzung am 27. Mai 2024. Er dokumentiert den aktuellen Stand der administrativen Vorbereitungen für den anstehenden Aufstellungsbeschluss. Ziel der Änderung ist die Definition spezifischer Gebiete, die für die Nutzung von Windenergie vorgesehen sind.
In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen der Planung wird festgehalten, dass keine zusätzlichen Mittel aus dem Haushalt beansprucht werden müssen und das Vorhaben haushaltsneutral bleibt. Ein im Rahmen des Prozesses durchgeführter Klima-Check ergab zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine spezifischen klimarelevanten Auswirkungen auf die vorliegende Planungsänderung.
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