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Herstellung des Benehmens mit den Mitgliedskörperschaften für die Nachtragssatzung 2025/2026

14/2170 · Berichtsvorlage · 03.06.2025 · Verbandsausschuss

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Die Berichtsvorlage 14/2170 behandelt die Herstellung des Benehmens mit den Mitgliedskörperschaften zur Nachtragssatzung 2025/2026 des Regionalverbandes Ruhr. Der Entwurf sieht vor, den Hebesatz der Verbandsumlage stabil bei 0,68 % zu belassen.

Mehrere Mitgliedskörperschaften, darunter die Städte Essen und Mülheim an der Ruhr sowie die Kreise Ennepe-Ruhr, Unna und Wesel, haben auf eine Stellungnahme verzichtet. Der Kreis Recklinghausen erhob keine Bedenken gegen die Nachtragssatzung. Die Stadt Bochum stimmte dem Entwurf zu, verwies jedoch auf die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Kompensation der Ergebnisentwicklung ab dem Jahr 2028, ohne die Verbandskommunen zusätzlich zu belasten. Bottrop äußerte ebenfalls keine Einwände, mahnte jedoch eine kritische Prüfung zukünftiger Aufwendungen an, um die kommunale Konsolidierung nicht durch Erhöhungen der Umlage zu beeinträchtigen.

Die Stadt Duisburg begrüßte die Beibehaltung des Hebesatzes und drückte die Hoffnung auf eine dauerhafte Stabilität aus. Gelsenkirchen forderte die konsequente Verfolgung von Einsparmaßnahmen, um künftige Erhöhungen zu vermeiden, während Dortmund auf bestehende Forderungen nach strukturellen Konsolidierungsmaßnahmen verwies. Die Stadt Hamm äußerte keine Bedenken hinsichtlich der Finanzierung der Sanierung des Horizontobservatoriums auf der Halde Hoheward. Stellungnahmen aus Herne, Oberhausen und Hagen stehen zum Zeitpunkt der Vorlage noch aus. Finanziell ist die Nachtragssatzung haushaltsneutral; es sind keine Nachveranschlagungen erforderlich. Ein Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen.

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