1. Änderung des Regionalplans Ruhr - Windenergie, Beschluss über die zweite Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät über die Durchführung einer zweiten, uneingeschränkten Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen öffentlichen Stellen im Rahmen der ersten Änderung des Regionalplans Ruhr zur Windenergie. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Ergebnisse der ersten Offenlage sowie die Erwiderungen der Regionalplanungsbehörde auf die eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis zu nehmen.
Die Planänderung dient der Umsetzung der gesetzlichen Ausbauziele für Windenergie im Land Nordrhein-Westfalen. Aufgrund von Stellungnahmen aus dem ersten Beteiligungsverfahren, die unter anderem Belange des Natur- und Artenschutzes sowie des Luftverkehrsrechts betrafen, wurden rund 42 Anpassungen an der Flächenkulisse vorgenommen. Dabei wurden bestehende Windenergiebereiche reduziert oder gestrichen und ein neuer Bereich hinzugefügt. Der aktuelle Entwurf sieht die Festlegung von insgesamt 93 Windenergiebereichen mit einer Gesamtfläche von etwa 2.257 Hektar vor, wobei 18 dieser Bereiche nicht als Beschleunigungsgebiete ausgewiesen werden.
Die Unterlagen zur erneuten Beteiligung werden für die Dauer eines Monats auf den Internetseiten des Regionalparlaments und der Regionalplanung sowie im Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“ veröffentlicht. Zusätzlich werden die Dokumente beim Regionalverband Ruhr in Druckform ausgelegt, um eine Stellungnahme der Öffentlichkeit und der beteiligten Behörden zu ermöglichen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20250929150450-13
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20250929150457-14
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20250929150536-15
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