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Förderfonds Interkultur Ruhr 2024 - Anträge über 5.000 EUR

14/1414 · Beschlussvorlage · 04.01.2024

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Der Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt entscheidet über die Förderanträge des Förderfonds Interkultur Ruhr 2024 für Vorhaben mit einem Volumen von mehr als 5.000 Euro. Die Entscheidung erfolgt auf Basis der im August 2023 verabschiedeten neuen Förderrichtlinien, die eine Befristung des Antragszeitraums sowie ein zweistufiges Verfahren für größere Projekte vorsehen.

Im aktuellen Antragszeitraum wurden 140 Vorhaben eingereicht, während im Vorjahr 72 Anträge vorlagen. Das beantragte Gesamtvolumen belief sich auf etwa 925.000 Euro bei einem verfügbaren Fördermittelbestand von 200.000 Euro. Aufgrund der Anzahl der Einreichungen wurden für die Erarbeitung der Empfehlungen insgesamt fünf Jurysitzungen statt der ursprünglich zwei geplanten Sitzungen durchgeführt. Das neu eingeführte zweistufige Verfahren konnte daher im aktuellen Zeitrahmen bis zur Sitzung am 22. Februar 2024 nicht umgesetzt werden.

Die Beschlussvorlagen für Förderanträge unter 5.000 Euro befinden sich noch in Bearbeitung und werden dem Ausschuss zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt. Das Team von Interkultur Ruhr plant, die Erfahrungen aus der aktuellen Förderrunde in eine Evaluation einzubeziehen, um mögliche Anpassungen der Förderrichtlinien für zukünftige Verfahren vorzuschlagen.

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