Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages
14/0528 · Beschlussvorlage · 04.03.2022 · Verbandsausschuss
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20220304105202-0
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über eine Beschlussvorlage zur Änderung des Gesellschaftsverlagtes der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung von § 3 Abs. 1 und 3, welcher den Unternehmensgegenstand regelt.
Durch die vorgeschlagene Änderung sollen Tätigkeiten im Bereich des Klimaschutzes sowie die Nutzung erneuerbarer Energien direkt im Gesellschaftsvertrag verankert werden. Ziel ist es, das unternehmerische Handeln der AGR stärker an den strategischen Handlungsfeldern des Regionalverbandes zu Energieeffizienz und Kreislaufwirtschaft auszurichten. Damit sollen auch die Aufgaben gemäß der Verbandsordnung des Regionalverbandes Ruhr berücksichtigt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die in der Synopse aufgeführten Änderungen zu verabschieden und den Vertreter in der Gesellschafterversammlung zu ermächtigen, alle hierfür notwendigen Beschlüsse zu fassen und Erklärungen abzugeben. Die Wirksamkeit des Beschlusses steht unter dem Vorbehalt einer positiven Anzeigenbestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen. Da die Änderung als wesentlich eingestuft wird, ist dieses Anzeigeverfahren erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden nicht verzeichnet; die Vorlage beschreibt die Maßnahme als haushaltsneutral.
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