Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.10.2021 - 31.12.2021 für das Haushaltsjahr 2021 genehmigten Haushaltsüberschreitungen
14/0529 · Berichtsvorlage · 04.03.2022 · Verbandsausschuss
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20220304074132-0
▶ KI-Zusammenfassung
Die Drucksache Nr. 14/0529 behandelt die Bekanntgabe der genehmigten Haushaltsüberschreitungen für den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2021. Gemäß der Gemeindeordnung NRW sind überplanmäßige sowie außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet ist.
Der Bericht legt dar, dass die Entscheidungsgewalt bei Haushaltsüberschreitungen von der Höhe des RVR-Eigenanteils abhängt. Während der Kämmerer über Beträge unter 100.000 Euro entscheidet, liegt die Zuständigkeit für Überschreitungen ab dieser Grenze beim Verbandsausschuss. Die Verbandsversammlung wird hiermit über die im genannten Zeitraum genehmigten Überschreitungen in Kenntnis gesetzt.
In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen der vorliegenden Vorlage wird festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung notwendig ist. Die entsprechenden Vorgänge werden als haushaltsneutral bzw. als Haushaltsverbesserung eingestuft. Zudem ergeben sich aus den Vorgängen keine Auswirkungen auf die Bilanz durch Veräußerungsgewinne oder -verluste.
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