Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der SPD-Fraktion Auswirkungen der Änderungen des Landeswassergesetzes auf eine nachhaltige und umweltfreundliche Bewirtschaftung der RVR Liegenschaften
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zu den Auswirkungen der Novellierung des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) auf die verbandseigenen Liegenschaften reagiert. Wesentliche Änderungen betreffen die Reduzierung der vorgeschriebenen Gewässerrandstreifen auf fünf Meter sowie den Wegfall von Verboten zur Anwendung und Lagerung von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln in diesem Bereich. Zudem betrifft die Neufassung die Aufhebung des Verbots der oberirdischen Gewinnung von Bodenschätzen in Wasserschutzgebieten, wobei die endgültige Regelung von künftigen Wasserschutzgebietsverordnungen abhängt.
Der RVR bewirtschaftet etwa 1.310 Hektar landwirtschaftliche Flächen, primär durch die Einrichtung Ruhr Grün. Die Verwaltung prüft derzeit im Rahmen der Erstellung neuer Leitlinien zur Verpachtung und eines neuen Liegenschaftskonzeptes, wie auf die Gesetzesänderungen reagiert werden kann. In neueren Pachtverträgen wurde die Düngung mit Klärschlamm, Kompost und Gärresten bereits untersagt. Ziel des künftigen Konzepts ist eine Reduzierung des Einsatzes synthetischer Düngemittel. Ein besonderer Fokus soll auf Flächen in unmittelbarer Gewässernähe liegen, um die Biodiversität zu fördern. Aktuell sind keine verbandseigenen Flächen für die Bodenschatzgewinnung in Wasserschutzgebieten bekannt.
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