Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der SPD-Fraktion Vermeidung von Pestizid- und Herbizidausbringung auf verpachteten RVR Liegenschaften / Förderung der ökologischen Landwirtschaft
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat in einer Antwort auf eine Anfrage der SPD-Fraktion die Regelungen zur Nutzung von Pflanzenschutzmitteln auf verpachteten Liegenschaften dargelegt. In Landschaftsschutzgebieten gilt das Prinzip des integrierten Pflanzenschutzes, wobei nichtchemische Verfahren Vorrang haben sollen und ein Herbizideinsatz nach der Ernte untersagt ist. In Naturschutzgebieten sind die Anwendung sowie die Lagerung von Pestiziden und Herbiziden vollständig untersagt. Für weitere Flächen, wie etwa Grünland außerhalb von Schutzgebieten, wird eine minimale Anwendung chemischer Mittel angestrebt, wobei die Vorgaben der jeweiligen kommunalen Landschaftspläne einzuhalten sind.
Zur Förderung der Biodiversität sieht der RVR bereits seit 2014 Regelungen in den Pachtverträgen vor, die unter anderem das Anlegen von Blühstreifen an Ackerrändern umfassen. Die landwirtschaftlichen Pachtverträge haben standardmäßig eine einjährige Laufzeit vom 1. November bis zum 31. Oktober mit einer halbjährigen Kündigungsfrist. Abweichende Fristen, die im Zuge des RAG-Flächenankaufs entstanden sind, werden im Rahmen der Anpassung an Standardverträge vereinheitlicht.
Hinsichtlich der Unterstützung ökologischer Landwirtschaft beabsichtigt die Verwaltung, bestehende Fördermöglichkeiten bei der Gestaltung neuer Pachtverträge zu berücksichtigen. Die Anwendung dieser Mittel erfolgt fallbezogen aufgrund sich ändernder rechtlicher Rahmenbedingungen. Zudem wird auf die Beratungsangebote der Landwirtschaftskammer verwiesen.
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