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Genehmigung der Festsetzung des Umlagesatzes für das Haushaltsjahr 2023 durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW)

14/1048 · Berichtsvorlage · 04.05.2023 · Verbandsausschuss

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Die Verbandsversammlung wurde über die Genehmigung des Umlagesatzes für das Haushaltsjahr 2023 informiert. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat dem Regionalverband Ruhr mit einem Schreiben vom 28. April 2023 die Festsetzung eines Umlagesatzes von 0,68 Prozent der Bemessungsgrundlagen bestätigt.

Die Grundlage für diesen Vorgang war die im Dezember 2022 beschlossene Haushaltssatzung 2023, deren Genehmigung bei der Aufsichtsbehörde beantragt worden war. Die entsprechende Haushaltssatzung wurde bereits in den Amtsblättern der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster bekannt gemacht, wodurch sie mit dem Tag der Veröffentlichung wirksam wurde.

Die vorliegende Berichtsvorlage weist darauf hin, dass die Genehmigung haushaltsneutral ist und keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung erforderlich macht. Zudem ergab eine Prüfung im Rahmen des Klima-Checks keine klimarelevanten Auswirkungen auf das Vorhaben.

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