Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften Freizeitzentrum Xanten GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages und Abschluss einer Gesellschaftervereinbarung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über eine Beschlussvorlage zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der Freizeitzentrum Xanten GmbH sowie zum Abschluss einer neuen Gesellschaftervereinbarung. Der Regionalverband Ruhr hält mit 50 Prozent die Mehrheit an der Gesellschaft, während der Kreis Wesel und die Stadt Xanten jeweils 25 Prozent der Anteile halten.
Die vorgeschlagenen Änderungen basieren auf zwei wesentlichen Erfordernissen. Zum einen soll die rechtssichere Durchführung von Telefon-, Video- und Online-Konferenzen für die Gremientätigkeit ermöglicht werden, einem Anliegen des Kreistages des Kreises Wesel folgend. Zum anderen strebt die Beteiligungssteuerung des Regionalverbandes Ruhr eine Vereinheitlichung der Prozesse an. Konkret soll die bilanzielle Behandlung der Gesellschafterzuschüsse in der Freizeitzentrum Xanten GmbH an die Vorgehensweise bei anderen Beteiligungsgesellschaften des Verbandes angepasst werden.
Neben diesen inhaltlichen Anpassungen umfasst die Vorlage auch redaktionelle und strukturelle Überarbeitungen sowie die Berücksichtigung geänderter gesetzlicher Grundlagen. Die Änderungen wurden bereits mit den Verwaltungen der Mitgesellschafter sowie mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen abgestimmt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt gleichlautender Entscheidungen in den Gremien des Kreises Wesel und der Stadt Xanten sowie der Bestätigung durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes Ruhr ergeben sich aus der Maßnahme nicht.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 50408100357
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20210805133248-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20210805133248-1