Antwort der Verwaltung - Radwegesicherung bei RVR-Radwegen
14/0716-1 · Fraktionsanfrage Antwort · 04.08.2022
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat auf eine Fraktionsanfrage zur Verkehrssicherungspflicht auf Radwegen reagiert. Anlass waren Asphaltschäden an der Brücke der „Allee des Wandels“ in Herten, die zu einem Unfall führten. Die Verformungen der Fahrbahndecke wurden bereits im Oktober 202verkehrsrechtlich relevanten Kontrollmaßnahmen festgestellt. Zur Sicherung der Unfallstelle wurden Warnhinweise und Markierungen angebracht. Im Zuge der Abstimmung über die Übernahme der Unterhaltungspflichten wurde ein Nachtrag zum Besitzüberlassungsvertrag geschlossen, wodurch die Zuständigkeit für die Verkehrssicherung zum 1. Januar 2022 von dem Regionalverband auf die Stadt Herten überging. Die Stadt übernimmt die Schadensbehebung gegen eine Kostenbeteiligung des RVR. Verzögerungen bei der Übergabe der Trasse waren unter anderem auf Unstimmigkeiten über notwendige Instandsetzungsmaßnahmen sowie Personalfluktuationen zurückzuführen.
Die Pflege und Unterhaltung der Radwege im Regionalverband erfolgt dezentral über Nutzungs- oder Besitzüberlassungsverträge mit den jeweiligen Kommunen. Dieses Modell soll Doppelstrukturen vermeiden und eine schnelle Reaktion auf Gefahrenstellen ermöglichen. Ergänzend dazu kontrollieren Radwege-Ranger im Rahmen eines Arbeitsmarktprojekts mit der PIA-Stiftung Mülheim an der Ruhr verschiedene Abschnitte des Radwegenetzes, wie etwa die RevierRouten „Auenland“ oder „Gartenstadt“. Für das Jahr 2023 ist eine Rotation der Kontrollrouten vorgesehen, um eine regelmäßige Überprüfung des gesamten RVR-Knotenpunkt-Netzes zu gewährleisten.
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