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Aufnahme von Maßnahmen in den ÖPNV-Bedarfsplan: Anmeldung der Maßnahme "urbane Seilbahn in Herne" für den ÖPNV-Bedarfsplan (Übergangsregelung) und den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes NRW

14/1754 · Beschlussvorlage · 04.10.2024 · Verbandsausschuss

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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/1754 regelt die Anmeldung einer Maßnahme für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Land Nordrhein-Westfalen. Konkret wird vorgeschlagen, das Projekt „urbane Seilbahn in Herne“ beim Land NRW zur Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan anzumelden. Zudem soll die Maßnahme zur Aufnahme in den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes vorgeschlagen werden.

Die Vorlage wurde von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster gemeinsam erstellt. Der Entscheidungsprozess umfasst die fachliche Beratung im Ausschuss für Mobilität sowie im Verbandsausschuss. Die abschließende Entscheidung über den Beschlussvorschlag ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 13. Dezember 2024 vorgesehen.

Als Grundlage für die Anmeldung dienen unter anderem eine Konzeptstudie zum Areal Blumenthal sowie technische Übersichtspläne zur geplanten Seillinie. Die Vorlage wird gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes im Namen der Regierungspräsidenten der beteiligten Bezirksregierungen vorgelegt.

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