Förderprogramm 2025 zur Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie weiteren Maßnahmen des Bodenschutzes
14/1758 · Beschlussvorlage · 04.10.2024 · Verbandsausschuss
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20241024155515-2
- Anlage 2 als PDF ↗ · 20241024155515-0
- Anlage 3 als PDF ↗ · 20241024155515-1
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird im Rahmen ihrer Sitzung am 13. Dezember 2024 über das Förderprogramm 2025 zur Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie über weitere Maßnahmen des Bodenschutzes beraten. Die Beschlussvorlage mit der Nummer 14/1758 wird gemeinsam von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Dringlichkeitsliste „Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten 2025“ sowie die Förderliste 2025 für Maßnahmen des Bodenschutzes im Verbandsgebiet zur Kenntnis nimmt. Mit dem Beschluss sollen zudem die in den entsprechenden Anlagen aufgeführten Maßnahmen genehmigt werden.
Die Vorlage wird vor der Entscheidung in der Verbandsversammlung im Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz beraten, dessen Sitzung am 2. Dezember 2024 stattfindet. Die gemeinsame Einreichung der Vorlage erfolgt durch die Regierungspräsidenten der Bezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes.
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