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Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Maximilianpark Hamm GmbH - Zuschuss- und Finanzierungsvertrag

14/0825 · Beschlussvorlage · 04.11.2022 · Verbandsausschuss

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Die Verbandsversammlung soll dem Zuschuss- und Finanzierungsvertrag 2023 für die Maximilianpark Hamm GmbH zustimmen. Da der bisherige Vertrag zum 31. Dezember 2022 ausläuft, ist eine Neuregelung ab dem 1. Januar 2023 erforderlich. Die Vorlage begründet den Bedarf an angepassten Mitteln mit gestiegenen Personalaufwendungen durch Tarifsteigerungen und die Anpassung des Mindestlohns sowie wirtschaftlichen Einflüssen der Corona- und Ukraine-Krise.

Ein Plan zur Erhöhung der Eintrittspreise wurde von der Stadt Hamm abgelehnt, um die Familienfreundlichkeit des Parks zu wahren. Stattdessen wurde ein Kompromiss zwischen dem Regionalverband Ruhr (RVR) und der Stadt Hamm vereinbart: Die durch den Verzicht auf Preiserhöhungen entstehenden Einnahmeausfälle werden zu 70 Prozent von der Stadt Hamm und zu 30 Prozent vom RVR getragen.

Der Gesamtzuschuss für das Jahr 2023 beläuft sich auf 1.137.500 Euro. Dieser setzt sich aus dem Gesellschafterzuschuss des RVR in Höhe von 717.800 Euro, einem Ausgleich für nicht generierte Umsatzerlöse sowie dem Verlustausgleich für das Jahr 2023 und Vorjahre zusammen. Der neue Vertrag ist zunächst auf eine Laufzeit von einem Jahr befristet. Nach dem Beschluss wird der Vorgang dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis gegeben.

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