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Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages

14/0826 · Beschlussvorlage · 04.11.2022 · Verbandsausschuss

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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Kultur Ruhr GmbH beschließen. Ziel der Anpassungen ist es, eine rechtssichere Grundlage für digitale und hybride Gremiensitzungen zu schaffen, da die pandemiebedingten Übergangsregelungen zum Ende August 2022 ausgelaufen sind.

Die in einer Arbeitsgruppe erarbeiteten Änderungen umfassen unter anderem die Digitalisierung von Beschlussfassungs- und Kommunikationsprozessen sowie der Einladungsverfahren. Zudem werden Regelungen zur Dauer, Bestellung und Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern sowie die Möglichkeit zur Bildung von Ausschüssen im Aufsichtsrat festgeschrieben. Weitere Anpassungen betreffen die Mustersatzung hinsichtlich des Gesellschaftszwecks und der Gemeinnützigkeit sowie eine strukturelle Verbesserung der Ordnung des Vertrages.

Das zuständige Ministerium für Heimat, Kultur, Bau und Digitalisierung NRW hat den Entwurf bereits vorläufig geprüft und keine Einwände gegen die Anzeige der Vertragsänderung erhoben. Da die Anpassung als wesentliche Änderung im Sinne der Gemeindeordnung NRW eingestuft wird, muss das entsprechende Anzeigeverfahren bei der Aufsichtsbehörde durchgeführt werden. Der Beschluss soll unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Aufsichtsbehörde sowie das zuständige Finanzamt erfolgen. Es entstehen durch die Änderungen keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.

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