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Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Gesellschaftervereinbarungen

14/0828 · Beschlussvorlage · 04.11.2022 · Verbandsausschuss

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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) soll die Anpassung der Gesellschafterzuschüsse für das Jahr 2023 an die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH beschließen sowie dem Abschluss der darauf basierenden, aktualisierten Gesellschaftervereinbarungen zustimmen. Der RVR hält mit 64,14 % die Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft, an der zudem verschiedene Städte und der Ennepe-Ruhr-Kreis beteiligt sind.

Aufgrund veränderter geopolitischer Rahmenbedingungen sowie steigender Kosten im Personal- und Energiebereich wird von einer dreijährigen Regelung abgesehen; die neuen Vereinbarungen gelten vorerst nur für das Jahr 2023. Die Zuschüsse decken verschiedene Betriebsstätten wie Kemnade, Nienhausen und Vonderort ab. Für die Betriebsstätte Mattlerbusch ist lediglich der Regelzuschuss Bestandteil dieser Vereinbarung, da zusätzliche Bedarfe aus kriegsbedingten Effekten und den Nachwirkungen der Pandemie durch den Mitgesellschafter Duisburg separat bereitgestellt werden sollen.

Die inhaltlichen Änderungen der Vereinbarungen umfassen unter anderem die Erhöhung der Zuschüsse gemäß der Wirtschaftsplanung 2023, die Verwendung der Mittel zur Sicherstellung der Liquidität sowie die Vereinheitlichung der Zahlungsmodalitäten auf zwölf Monatsraten. Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt einer positiven verbindlichen Auskunft des Finanzamtes. Zudem wird die Gesellschaftervertreterin des RVR beauftragt, die erforderlichen Unterschriften zu leisten.

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