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Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Gesellschaftsvertrag einschließlich Aufhebung des Betrauungsaktes

14/0829 · Beschlussvorlage · 04.11.2022 · Verbandsausschuss

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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH sowie über die Aufhebung des sogenannten Betrauungsaktes bezüglich der Zuschussleistungen. Die Beschlussvorlage sieht vor, dass die Änderungen unter Vorbehalt bestimmter Bedingungen erfolgen, darunter eine gleichlautende Entscheidung der Mitgesellschafter, die positive Anzeigenbestätigung der Kommunalaufsichtsbehörde sowie eine verbindliche Auskunft des Finanzamtes zu möglichen umsatzsteuerlichen Folgen.

Grundlage für die Änderung ist ein Gutachten, wonach die Zuschüsse für den Bäderbetrieb aufgrund ihres lokalen Charakters nicht gegen EU-Beihilferecht verstoßen. Während sich die Gesellschafter grundsätzlich einig über die Aufhebung des Betrauungsaktes zum 1. Januar 2023 sind, prüft die Stadt Duisburg derzeit eine weitere juristische Einschätzung zu den Betriebsstätten Mattlerbusch und Vonderort.

Der geplante neue Gesellschaftsvertrag enthält zudem inhaltliche Anpassungen. Dazu gehören die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes um die Altenhilfe, die Ermöglichung digitaler Sitzungen der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrates sowie die Einführung von Dringlichkeitsbeschlüssen und Ausschüssen. Die Vorlage ist haushaltsneutral gestaltet. Eine notarielle Beurkundung des neuen Vertrages soll noch im laufenden Jahr erfolgen.

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