Angelegenheiten der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH - Bürgschaftsübernahme für den Anteil der Bundesmittel des Eisenbahn-Bundesamtes - EBA (50 % der förderfähigen Kosten) für die Ersatzinvestition der Gleiserneuerung zwischen km 58,88 und 59,70 der Strecke Hattingen - Wengern-Ost
14/1809 · Beschlussvorlage · 04.11.2024 · Verbandsausschuss
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Der Regionalverband Ruhr (RVR) beabsichtigt, eine selbstschuldnerische Bürgschaft zugunsten der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH (TER) zu übernehmen. Die Bürgschaft soll gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) für die Übernahme von Bundesmitteln in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, maximal 366.563,00 Euro, dienen. Gegenstand ist die Ersatzinvestition zur Gleiserneuerung auf dem Streckenabschnitt zwischen km 58,88 und 59,70 der Strecke Hattingen – Wengern-Ost.
Die Infrastruktur des betreffenden Abschnitts wurde zuletzt Ende der 1950er Jahre erneuert und weist Mängel auf. Eine Instandsetzung ist notwendig, um eine mögliche Sperrung des Gleises zwischen Witten-Herbede und Wengern-Ost zu verhindern, welche die Verbindung zwischen Hattingen und Witten/Hagen unterbrechen könnte. Die Finanzierung der Baumaßnahme setzt sich aus Bundesmitteln (bis 50 %), Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen (40 %) sowie einem investiven Sonderzuschuss des RVR von maximal 100.000,00 Euro im Jahr 2026 zusammen, wodurch eine Förderquote von bis zu 90 % erreicht werden kann.
Da der RVR als öffentlicher Gesellschafter auftritt, ist für die Bürgschaft ein Beschluss der Verbandsversammlung erforderlich. Das Risiko eines Bürgschaftsfalls wird aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Nutzung der Infrastruktur als sehr gering eingestuft. Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf die Notwendigkeit einer Nachveranschlagung im Haushaltsplan.
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