Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der FraktionB90/Die Grünen Zentraldeponie Gelsenkirchen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion B90/Die Grünen zur geplanten Erweiterung der Zentralen Deponie Gelsenkirchen reagiert. In Bezug auf die Notwendigkeit der Erweiterung im Rahmen des Abfallwirtschaftsplans verweist das Dokument auf verschiedene Kapazitätsanalysen. Laut Daten des LANUV NRW und des MKULNV könnten Deponiekapazitäten der Klasse I im Regionalplan Ruhr bis Juni 2027 erschöpft sein. Für Deponien der Klasse III wird eine Restlaufzeit von etwa elf Jahren ab Anfang 2021 prognostiziert, was die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen zehnjährigen Entsorgungssicherheit zum Zeitpunkt einer möglichen Inbetriebnahme neuer Kapazitäten beeinträchtigen könnte. Die Landesregierung unterstützt dabei die Nutzung von Bergehalden als Standorte für Deponien der Klasse I, um den Flächenverbrauch zu minimieren.
Hinsichtlich der Informationspflichten der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR) gegenüber den Ausschüssen des Regionalverbandes Ruhr stellt die Verwaltung klar, dass sich die Mitteilungspflichten nach dem Gesellschaftsvertrag sowie dem Kommunalrecht und handelsrechtlichen Vorschriften richten. Eine spezifische Pflicht zur Information über die Erteilung der Erlaubnis eines vorzeitigen Baubeginns innerhalb des Planfeststellungsverfahrens besteht nach diesen Bestimmungen nicht.
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