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Sachstand zu den gemäß § 9 Abs. 4 LPlG beschlossenen Jahresbauprogrammen 2024 für a) die Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans b) den Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. EUR Gesamtkosten c) den Radwegebau an bestehenden Landesstraßen

14/1513 · Berichtsvorlage · 05.04.2024

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Die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster haben eine gemeinsame Sitzungsvorlage für den Ausschuss für Mobilität des Regionalverbandes Ruhr (RVR) vorgelegt. Gegenstand der Drucksache 14/1513 ist der Sachstand zu den Jahresbauprogrammen 2024, die gemäß § 9 Abs. 4 des Landesplanungsgesetzes (LPlG) beschlossen wurden.

Die Vorlage umfasst drei spezifische Bereiche der Straßeninfrastruktur: die Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans, den Um- und Ausbau von Landesstraßen mit Gesamtkosten bis zu drei Millionen Euro sowie den Bau von Radwegen an bestehenden Landesstraßen. Die Informationen werden im Rahmen einer gemeinsamen Einreichung durch die Regierungspräsidenten der beteiligten Bezirksregierungen präsentiert.

Der Beschlussvorschlag für die Sitzung des Mobilitätsausschusses sieht vor, den aktuellen Sachstand zu diesen Maßnahmen zur Kenntnis zu nehmen. Damit dient das Dokument der Information über den Fortschritt der geplanten Bauvorhaben im Bereich der Landesstraßen für das Jahr 2024.

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