Angelegenheiten der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH (TER) Bürgschaftsübernahme für den Anteil der Bundesmittel des Eisenbahn-Bundesamtes - EBA (50 % der förderfähigen Kosten) für die Ersatzinvestition der Gleiserneuerung zwischen km 62,37 und 64,07 der Strecke Hattingen - Wengern-Ost
14/1049 · Beschlussvorlage · 05.05.2023 · Verbandsausschuss
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Der Regionalverband Ruhr beabsichtigt, eine modifizierte Ausfallbürgschaft zugunsten der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH (TER) zu übernehmen. Diese Bürgschaft betrifft den Anteil der Bundesmittel des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) für die Gleiserneuerung im Abschnitt zwischen km 62,37 und 64,07 der Strecke Hattingen – Wengern-Ost. Der Verband übernimmt dabei 50 % der förderfähigen Kosten, was maximal 371.064,88 Euro entspricht, und erhebt hierfür eine EU-beihilferechtlich konforme Avalprovision.
Die Maßnahme dient der Erneuerung des Oberbaus auf der TER-Infrastruktur, die neben dem touristischen Schienenverkehr auch für den Güterverkehr genutzt wird. Ziel ist es, eine mögliche Sperrung des Gleisabschnitts zwischen Witten-Herbede und Wengern-Ost zu verhindern, um die Verbindung zwischen Hattingen und Witten/Hagen aufrechtzuerhalten.
Die Finanzierung der Investition setzt sich aus verschiedenen Quellen zusammen: Das Eisenbahn-Bundesamt übernimmt bis zu 50 % der Kosten, während das Land Nordrhein-Westfalen weitere 40 % beisteuert. Der Regionalverband Ruhr hat bereits einen investiven Sonderzuschuss von maximal 100.000 Euro zugesagt, wodurch eine Gesamtförderquote von 90 % erreicht wird. Das Risiko eines Bürgschaftsfalls wird als gering eingestuft, da die Nutzung der Infrastruktur gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann.
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