Umsetzung des Strompreisbremsegesetzes (StromPBG) sowie des Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (EWPBG)
14/1051 · Beschlussvorlage · 05.05.2023 · Verbandsausschuss
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird über die Aufteilung von Entlastungsbeträgen aus dem Strompreisbremsegesetz sowie dem Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für Erdgas und Wärme innerhalb des RVR-Unternehmensverbunds entscheiden. Für den gesamten Unternehmensverbund gilt eine Höchstgrenze der Entlastungssummen von netto 2 Millionen Euro.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die verfügbaren Beträge so aufzuteilen, dass die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) einen Anteil von 1.051.000 Euro erhält. Der verbleibende Betrag in Höhe von 949.000 Euro soll der AGR-Gruppe zugewiesen werden. Die Betreibergesellschaft Silbersee II mbH wird aufgrund eines zu geringen Betrags nicht berücksichtigt. Anstatt einer proportionalen Verteilung schlägt die Verwaltung vor, der FMR den individuell höchstmöglichen Teilbetrag zuzuweisen, um der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens Rechnung zu tragen. Die AGR-Gruppe hat dieser Entscheidung zugestimmt.
Für die Umsetzung müssen die beteiligten Unternehmen gegenüber ihren Energielieferanten Selbsterklärungen abgeben, in denen der Anteil der Entlastungssumme an der Verbund-Höchstgrenze ausgewiesen wird. Zudem ist die jeweilige Gesellschafterversammlung der nachgeordneten Unternehmen für die Entscheidung über die Selbsterklärung zuständig. Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf den RVR-Haushalt, da keine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich ist.
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