Förderfonds Interkultur Ruhr 2025 - Anträge über 5.000 €
14/2083 · Berichtsvorlage · 05.05.2025
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20250506104900-0
- Anlage 2 als PDF ↗ · 20250519144827-0
- Anlage 3 als PDF ↗ · 20250519144854-0
▶ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt des Regionalverbands Ruhr wurde über die Bewilligung von Förderanträgen im Rahmen des Förderfonds Interkultur Ruhr 2025 informiert. Gegenstand der Vorlage sind Anträge mit einem Antragsvolumen von mehr als 5.000 Euro.
Im laufenden Jahr gingen insgesamt 134 Projektanträge beim Förderfonds ein. Nach einer formalen Prüfung durch das zuständige Referat wurden die Projekte durch eine dreiköpfige Jury gesichtet und zur Förderung empfohlen. Während Anträge unter der Grenze von 5.000 Euro durch den Regionaldirektor beschlossen werden, liegt die Entscheidungsgewalt über Beträge, die diesen Wert überschreiten, beim Ausschuss.
Aufgrund eines Beschlusses aus dem Jahr 2024 wurde die Entscheidung über die diesjährigen Anträge in einer interfraktionellen Sitzung am 26. März 2rag 2025 getroffen. Die Interfraktionelle Arbeitsgruppe Interkultur Ruhr hat dabei die von der Jury erstellte Rangfolge sowie die vorgeschlagenen Projekte ohne Einwände bestätigt.
Die finanziellen Auswirkungen der Förderungen sind haushaltsneutral, da keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen der beschlossenen Projekte.
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