Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIe Grünen Erörterungstermin im Verfahren des RP Ruhr
14/1075-1 · Fraktionsanfrage Antwort · 05.06.2023 · Verbandsversammlung
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Die Verwaltung des Regionalverbands Ruhr hat auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen reagiert und die Gründe für den geplanten Verzicht auf einen Erörterungstermin im Verfahren des Regionalplans Ruhr dargelegt. Laut der Antwort besteht für den Planungsträger ein freies Ermessen, ob eine Erörterung durchgeführt wird. Gesetzlich sind bei einem solchen Termin lediglich Stellungnahmen öffentlicher Stellen sowie privatrechtlich organisierter Institutionen Gegenstand der Beratung.
In Bezug auf die regionalplanerische Festlegung von BSAB besteht laut Verwaltung ein Dissens zwischen dem Kreis Wesel, den Belegenheitskommunen und der Regionalplanungsbehörde, der auch durch eine formale Erörterung nicht aufgelöst werden könne. Die Abwägung aller Belange, einschließlich des Klimaschutzes, erfolgt im Rahmen der anstehenden Entscheidung der Verbandsversammlung.
Ein wesentlicher Grund für den Verzicht auf das Verfahren sind die zeitlichen Rahmenbedingungen durch die laufende Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) NRW zum Ausbau erneuerbarer Energien, die bis Mai 2024 abgeschlossen sein muss. Ein Erörterungstermin würde den Prozess um mehrere Monate verzögern. Die Verwaltung plant daher, den Feststellungsbeschluss in der Sondersitzung der Verbandsversammlung am 10. November 2023 herbeizuführen. Nach der Rechtskraft des Regionalplans soll zeitnah ein erstes Änderungsverfahren zur Festlegung von Windenergiebereichen eingeleitet werden.
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