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Anpassung der Verbandsordnung

14/2175 · Beschlussvorlage · 05.06.2025 · Verbandsausschuss

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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) beabsichtigt, die Verbandsordnung an die neuen kommunalrechtlichen Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen anzupassen. Grundlage hierfür sind Änderungen der Gemeindeordnung NRW sowie des Gesetzes über den Regionalverband Ruhr, die zum 1. November 2025 in Kraft treten.

Die vorliegende Beschlussvorlage sieht unter anderem eine Erhöhung des Quorums für den Antrag auf geheime Wahl in der Verbandsversammlung auf ein Fünftel der Mitglieder vor. Zudem wird das Verfahren für die konstituierende Sitzung neu geregelt, wobei die Aufgaben der bisherigen Vorsitzenden sowie die Rolle des am längsten ununterbrochenen Mitglieds der Versammlung festgelegt werden.

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft die Aufwandsentschädigungen. Der Entwurf sieht vor, dass ein Anspruch auf Entschädigung entfällt, wenn ein Mandat länger als sechs Monate nicht ausgeübt wird, es sei denn, die Nichtausübung ist nicht vom Mitglied zu vertreten. Zudem wird klargestellt, dass hauptberuflich tätige Mitarbeiter von Fraktionen keinen Anspruch auf Aufwandsentschädigungen haben. Die bisherige Anlage zur Verbandsordnung, welche die konkreten Beträge der Sitzungsgelder auswies, wird ersatzlos gestrichen und durch einen Verweis auf die entsprechende Entschädigungsverordnung ersetzt. Die Anpassungen sind haushaltsneutral und weisen keine klimarelevanten Auswirkungen auf.

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