Angelegenheiten der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH (TER) - Bürgschaftsübernahme (selbstschuldnerische Bürgschaft) für den Anteil der Bundesmittel des Eisenbahn-Bundesamtes - EBA (50 % der förderfähigen Kosten)
14/1227 · Beschlussvorlage · 05.09.2023 · Verbandsversammlung
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Der Regionalverband Ruhr (RVR) beabsichtigt, eine selbstschuldnerische Bürgschaft zugunsten der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH (TER) zu übernehmen. Laut der Beschlussvorlage 14/1207 soll der RVR gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) eine Bürgschaft in Höhe von maximal 371.064,88 Euro leisten. Diese dient der Absicherung des Bundesanteils an den förderfähigen Kosten für notwendige Sanierungsmaßnahmen an der TER-Infrastruktur.
Die Instandsetzung betrifft insbesondere den Oberbau auf dem Abschnitt zwischen Witten-Herbede und Wengern-Ost, der seit den 1950er Jahren nicht mehr erneuert wurde. Ohne diese Maßnahmen besteht die Gefahr einer Streckensperrung, was die Verbindung zwischen Hattingen und Witten/Hagen unterbrechen könnte. Die Finanzierung der Investitionen setzt sich aus Bundesmitteln (50 %), Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen (40 %) sowie einem Eigenanteil der Gesellschaft zusammen, für den der RVR bereits einen Sonderzuschuss von maximal 100.000 Euro zugesagt hat.
Die Vorlage ersetzt eine frühere Entscheidung, da das Eisenbahn-Bundesamt im Abstimmungsprozess lediglich eine Bankbürgschaft oder eine harte Patronatserklärung akzeptierte. Der RVR sieht aus Kostengründen die Übernahme einer selbstschuldnerischen Bürgschaft vor und wird hierfür eine EU-beihilferechtlich konforme Avalprovision erheben. Das Risiko eines Bürgschaftsfalls wird aufgrund der bestehenden Verpflichtungen zur Aufrechterhaltung des Schienenverkehrs als gering eingestuft.
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