Bericht über die Beteiligungen des Regionalverbandes Ruhr für das Jahr 2023
14/1816 · Beschlussvorlage · 05.11.2024 · Verbandsausschuss
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20241108064046-0
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll den Bericht über die Beteiligungen des Verbandes für das Jahr 2023 beschließen. Die Vorlage 14/1816 sieht vor, dass der Bericht gemäß § 117 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zur Information der politischen Vertreter und der Öffentlichkeit vorgelegt wird. Obwohl der RVR-Konzern aufgrund der aktuellen Rechtslage nicht von der Aufstellungspflicht eines Gesamtabschlusses befreit ist, wird an der Erstellung des Beteiligungsberichtes festgehalten, um die Berichtskontinuität sowie die Transparenz zu gewährleisten.
Der Bericht umfasst die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung der Beteiligungen auf Basis der geprüften Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2023. Er beinhaltet neben unmittelbaren Beteiligungen auch Informationen zur AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH sowie zur Business Metropole Ruhr GmbH. Ein Fokus liegt auf der wirtschaftlichen Lage der einzelnen Gesellschaften. Aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben gemäß § 285 Nr. 9 HGB werden im Bericht die Bezüge als Gesamtbezüge ausgewiesen.
Nach der Beschlussfassung wird der Bericht auf der Website der Metropole Ruhr veröffentlicht und ist zudem über das Gremien-Informationssystem des RVR abrufbar. Die Vorlage gibt an, dass keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen durch den Bericht entstehen. Ein Exemplar wird der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, zugestellt.
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