Benennung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der RuhrFutur gGmbH
14/1818 · Beschlussvorlage · 05.11.2024 · Verbandsausschuss
▶ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 14/1818 befasst sich der Verbandsausschuss mit der Benennung von Mitgliedern für den Aufsichtsrat der RuhrFutur gGmbH. Die Vorlage dient der vorsorglichen Regelung der Aufsichtsratsbesetzung, sofern der geplante Kauf von Anteilen an der Gesellschaft durch den Regionalverband Ruhr (RVR) von der Stiftung Mercator GmbH zustimmt und die Aufsichtsbehörde keine Einwände erhebt.
Gemäß dem Entwurf des Gesellschaftsvertrags soll der Aufsichtsrat der RuhrFutur gGmbH aus acht Mitgliedern bestehen. Davon werden sechs Mitglieder durch die Verbandsversammlung des RVR entsandt. Dabei ist vorgesehen, dass mindestens ein Mitglied der Regionaldirektor des RVR oder eine von ihm vorgeschlagene und beim Verband beschäftigte Person ist. Die Bestellung der in der Anlage genannten Vertreter soll mit dem Zeitpunkt der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister wirksam werden.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind haushaltsneutral, da keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen auf das Vorhaben.
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