Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Erlass Corona- und kriegsbedingter Forderungen
14/1398 · Beschlussvorlage · 05.12.2023 · Verbandsversammlung
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20231205135901-0
- Anlage 2 als PDF ↗ · 20231205135903-1
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über den Erlass von Forderungen gegenüber der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR). Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die zum 31. Dezember 2023 bestehenden Forderungen in Höhe von 949.176,40 Euro zu erlassen und den bestehenden Darlehensvertrag mit der FMR anzupassen. Voraussetzung für diese Maßnahmen ist, dass alle Gesellschafter der Gesellschaft in gleicher oder vergleichbarer Weise agieren.
Hintergrund sind wirtschaftliche Einbußen der FMR, die aus den Einschränkungen während der Corona-Pandemie sowie aus gestiegenen Energiebezugskosten infolge des Ukraine-Krieges resultieren. Da Zuschüsse aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben bisher primär den DAWI-Bereich abdeckten, konnten Schäden im Bereich der Saunabetriebe nicht durch die Gesellschafter ausgeglichen werden, was zu Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern führte.
Der Erlass soll unter Anwendung des NKF-CUIG-Gesetzes erfolgen, welches eine aufwandsneutrale Finanzierung solcher Belastungen im Jahr 2023 ermöglicht. Für den Regionalverband Ruhr entstehen durch die Abschreibung keine Auswirkungen auf das Gesamtergebnis, da der Betrag als kriegs- oder coronabedingter Schaden isoliert werden kann. Die FMR erfährt durch die Ausbuchung der Verbindlichkeiten eine Stärkung der Kapitalrücklage sowie eine Reduzierung von Unterschieden im Handeln der Gesellschafter.
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