Antwort auf die Anfrage der Ruhrfraktion Nachtleuchtende Fahrbahnmarkierung
14/1768-1 · Fraktionsanfrage Antwort · 05.12.2024
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Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Ruhrfraktion zum Einsatz nachtleuchtender Fahrbahnmarkierungen reagiert. Laut der Antwort sind solche Markierungen gemäß der Straßenverkehrsordnung zulässig und es liegen Erfahrungen aus Projekten wie dem Modellprojekt „Grüner Pfad“ in Duisburg oder einem Projekt in Erfurt vor. Im Verbandsgebiet wurde eine 2,6 Kilometer lange Strecke im Rahmen des Projekts „Grüner Pfad“ genehmigt, wobei sich der Regionalverband Ruhr (RVR) nicht an der Finanzierung beteiligte.
Die Kosten für nachtleuchtende Markierungen liegen nach Schätzungen deutlich über denen herkömmlicher weißer Markierungen und werden auf etwa 5.000 Euro pro laufendem Kilometer beziffert. Die Verwaltung führt gegen einen Einsatz vor allem die hohen Material- und Aufbringungskosten sowie die Abhängigkeit des Leuchteffekts von der Vegetation am Wegrand an, da Schattenwurf oder Laub die Sichtbarkeit beeinträchtigen können. Am Beispiel des „Grünen Pfades“ wird berichtet, dass die Sichtbarkeit im Dauerbetrieb nicht überzeugte, weshalb die Markierungen im kommenden Jahr durch Standardmarkierungen ersetzt werden sollen. Ein Anlass für ein neues Teststück sieht die Verwaltung derzeit nicht.
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